Schulelternrat

Elternarbeit in unserer Schule

Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten, wie Eltern bei uns in der Schule mitarbeiten können. Neben der Unterstützung des Klassenlebens durch Beteiligung an unterschiedlichen Aktivitäten (Leseeltern, Backen, Basteln, Klassenfeiern…), können Eltern auf unterschiedlichen Ebenen ihre Interessen die Schule betreffend einbringen und ihr Mitgestaltungsrecht wahrnehmen.

  1. Elternarbeit in der Klasse:

Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse treffen sich auf Elternabenden zur Erörterung aller schulischen Fragen. Sie wählen für zwei Jahre je eine Vorsitzende und eine Stellvertreter*in, sowie zwei Vertreter*innen für die Klassenkonferenz. Zusammen bilden sie den Vorstand der Klassenelternschaft.

Die Vorsitzenden Elternvertreter*innen sind automatisch Teil des Schulelternrates, wo sie gemeinsam mit den anderen Klassenelternvertretungen auf regelmäßigen Treffen die Belange der Schule als ganzes besprechen und Vorschläge zu grundsätzlichen Themen machen.

Die Klassenkonferenz:

Die Klassenkonferenz setzt sich zusammen aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften und den zwei gewählten Klassenkonferenzvertretern*innen. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder aber einzelne Schüler betreffen, insbesondere aber

  1. über Zeugnisse,Versetzungen,Abschlüsse,Übergänge,Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen,
  2. über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens einzelner Schüler*innen im Problemfall,
  3. über wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
  4. und über Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen, erster können, letztere müssen in der Klassenkonferenz beschlossen werden.

Es ist nicht erforderlich, dass die Vorsitzende der Klassenelternschaft oder ihre Stellvertreter*in auch Mitglied der Klassenkonferenz ist, kann aber sinnvoll sein.

  1. Schulelternrat (SER)

Die Vorsitzenden aller Klassenelternschaften und deren Stellvertreter*innen bilden zusammen der Schulelternrat. Der SER tritt mindestens viermal im Jahr (ca. alle 6 Wochen, ausgenommen Ferien) zusammen. Am besten vor der jeweiligen Gesamtkonferenz. Er erörtert alle die Schülerschaft und die Schule betreffenden Fragen und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schulleitung, Schulbehörde, Medien und dem Schulträger.

Der SER wählt aus seiner Mitte für zwei Jahre den Vorstand, sowie Vertreter*innen und Stellvertreter*innen für die Gesamtkonferenzen (GK), Fachkonferenzen (FK) und den Stadt- und Kreiselternrat.

Gesamtkonferenz (GK):

Mitglieder der GK sind alle Beschäftigten der Schule und die dafür gewählten Elternvertreter. Hier werden Entscheidungen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule getroffen. Die Elternschaft hat ein Anhörungsrecht; sie ist vor grundsätzlichen Entscheidungen zu hören.

Fachkonferenzen (FK):

Die Fachkonferenzen entscheiden über fachbezogene Angelegenheiten (Anschaffung von Büchern, Arbeitsplänen). In jeder FK sind 2 EV stimmberechtigt. Sie berichten dem SER.

Aufgaben des SER-Vorstands:

Eine wirkungsvolle Elternarbeit ist nur möglich, wenn sie langfristig angelegt ist und von einem partnerschaftlichem und vertrauensvollem Zusammenwirken zwischen Schule und Elternvertreter*innen ausgeht. Daher ist es unerlässlich, dass die Elternvertreter*innen ihre Rechte und Pflichten kennen.

Der SER unserer Schule besteht zur Zeit aus:

  1. Vorsitzende: Herr Balk, Klasse 3
  2. Vorsitzende: Frau Dehn, Klasse 2